EWärmeG: Nachrüstpflichten für den Bestand?

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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Sebastian Veelken
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EWärmeG: Nachrüstpflichten für den Bestand?

Beitrag von Sebastian Veelken »

Bislang nur als Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist der Ansatz zu finden, künftig auch Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude einzuführen.
Als Muster wird das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg zitiert.
Nach dem dortigen § 4 greift eine Pflicht zu mindestens 10% Nutzung erneuerbarer Energien, wenn ein Austausch der Heizanlage erfolgt.

Bleibt abzuwarten, wie sich das in NRW entwickeln wird...
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