BauGB-Novelle - Zweiter Teil -

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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b052c

BauGB-Novelle - Zweiter Teil -

Beitrag von b052c »

Der Referentenentwurf zum 2. Teil der BauGB-Novelle ("Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Stadten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts") wurde am 14.02.2012 an die Länder und Verbände zur Stellungnahme übersandt. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren soll noch in 2012 abgeschlossen werden.

Wesentliche Neuregelungen im BauGB sind die Vorrangigkeit der städtebaulichen Entwicklung durch Maßnahmen der Innenentwicklung, die ausdrückliche Darstellungsmöglichkeit zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan, Steuerungsmöglichkeiten zur Ansiedlung von Vergnügungsstätten, ein weiteres Abweichen vom Gebot des Einfügens im unbeplanten Innenbereich sowie eine Regelung für gewerbliche Intensivtierhaltungsanlagen.

Im Zusammenhang mit der Änderung der Baunutzungsverordnung ist neben der beabsichtigten generellen Zulässigkeit von Kindertageseinrichtungen in reinen Wohngebieten geplant, den Vollgeschossbegriff bundesrechtlich zu definieren und die Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung noch flexibler zu gestalten.

Entwurf siehe unter:
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/content ... 2-2012.pdf
b052c

Re: BauGB-Novelle - Zweiter Teil -

Beitrag von b052c »

Das Bundeskabinett hat am 04.07.2012 den Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts beschlossen, Text und Begründung finden Sie hier:

http://www.bmvbs.de/goto?id=86970

Der Gesetzentwurf wird in ausgewählten Städten auf seine Praxistauglichkeit geprüft: In Dortmund und Leipzig, Bremerhaven und Landshut, sowie den Kleinstädten Alling, Wittmund und Treuenbrietzen. Das Gesetzgebungsverfahren soll Ende des Jahres abgeschlossen sein.
Röhnert
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Re: BauGB-Novelle - Zweiter Teil -

Beitrag von Röhnert »

Die Änderung des BauGB und der BauNVO wurde vom Bundestag und am 02.05.2013 auch vom Bundesrat beschlossen.
Inhaltlich entspricht die Änderung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 14.11.2012 (DrS 17/11468) mit Veränderungen aus dem parlamentarischen Verfahen durch die DrS 17/13272.
Eine konsolidierte Textfassung liegt noch nicht vor.

Der Zeitpunkt der Veröffentlichung ist noch offen.
Das Inkrafttreten ist gestaffelt sofort, nach drei Monaten und nach 6 Monaten.
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dirkbau
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Re: BauGB-Novelle - Zweiter Teil -

Beitrag von dirkbau »

... es bleibt spannend!
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Sebastian Veelken
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Re: BauGB-Novelle - Zweiter Teil -

Beitrag von Sebastian Veelken »

Damit wird hier geschlossen und es geht hier, bei den Vorschriftenänderungen, weiter.
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