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Koalitionsvertrag NRW 2012-2017: Baubereich

Verfasst: 21.06.2012, 20:02
von Sebastian Veelken
Der Koalitionsvertrag von SPD und Grünen in NRW ist inzwischen im Internet verfügbar, die Wundertüte enthält natürlich auch etwas für den Baubereich.
Die entsprechenden Passagen lauten (Zeilennummern entfernt):
4272 ff.
Novellierung der Landesbauordnung
Wir werden die Landesbauordnung zur Verbesserung der Beachtung von Kinderbelangen und Rücksichtnahme auf die vorhandene Natur fortentwickeln. Die Vereinfachung von Antragsverfahren werden wir prüfen und Anpassungen beim Brandschutz vornehmen.
Im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention besitzt für uns die bedarfsgerechte Ausgestaltung der Wohn- und Stadtentwicklungspolitik insgesamt sowie der Wohnquartiere und der Sozialräume im Einzelnen große Bedeutung. In einer Novelle der Landesbauordnung wollen wir dies aufgreifen, um allen Menschen eine möglichst gleichberechtigte soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Insbesondere die Regelungen zur Barrierefreiheit in § 55 und die Unterstützung der kommunalen Akteurinnen und Akteure bei der Verbesserung der Zugänglichkeit von Gebäuden und Sozialräumen sind uns wichtig. Wir wollen diese Entwicklung in
Abstimmung mit den Kommunen vorantreiben.
Rauchwarnmelder retten Leben. Wir wollen deshalb noch in diesem Jahr den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen in der Landesbauordnung gesetzlich verpflichtend machen. Richten soll sich diese Verpflichtung an die Mieterinnen und
Mieter bzw. die selbst nutzenden Eigentümerinnen und Eigentümer.
Unverzichtbar ist daneben eine intensive Öffentlichkeitsarbeit für Rauchwarnmelder. Hier setzen wir neben dem bewährten Beitrag des Landes auf das kreative Engagement der Feuerwehren, Kommunen, Kammern, Verbände und Unternehmen.

4298ff
Archäologischer Denkmalschutz
Neue Rechtsprechung und notwendige Anpassungen an internationale Normen machen eine Gesetzesänderung für den Bereich der
Bodendenkmalpflege unabdingbar. Materiell müssen folgende drei Güter neu festgelegt werden: Das Veranlasserprinzip, ein Schatzregal und ein deklaratorisches Eintragungsverfahren für Bodendenkmäler.
Quelle: Internetseite der Grünen


Bild
Bei den Rauchmeldern wurden scheinbar die Bedenken der Bauaufsichtsbehörden erhört, die ja bekanntlich die Sorge hatten, dass sie künftig wegen jeder leeren Batterie zum bauaufsichtlichen Einschreiten genötigt werden könnten.

Re: Koalitionsvertrag NRW: Baubereich

Verfasst: 04.12.2012, 21:58
von Sebastian Veelken

Re: Koalitionsvertrag NRW: Baubereich

Verfasst: 27.12.2016, 18:35
von Sebastian Veelken
Die Legislaturperiode neigt sich dem Ende zu, am 14. Mai 2017 finden in NRW Landtagswahlen statt.
Die angekündigte Novellierung der Landesbauordnung ist im Wesentlichen abgeschlossen.
Die Rauchwarnmelderpflicht steht schon länger in der Bauordnung, zum 1. Januar 2017 enden die Übergangsfristen.
Damit hat die Landesregierung im Baurecht ihre Ankündigungen zumindest thematisch umgesetzt.