Seite 1 von 1

Glücksspielverordnung

Verfasst: 27.02.2013, 18:59
von Sebastian Veelken
Zu dem bereits in Kraft getretenen AG Glücksspiel "gehört" auch noch eine Rechtsverordnung, die Einzelheiten zu Verfahren und Voraussetzungen insbesondere auch im Bereich der Spielhallen und Wettannahmestellen regeln soll.
Diese Rechtsverordnung ist noch im Verfahren und soll demnächst bekanntgemacht werden.

Bauaufsichtlich eher nicht von Bedeutung ist hingegen die ebenfalls in Sachen Glücksspiel ergangene Werberichtlinie
gemäß § 5 Abs. 4 Satz 1 GlüStV
vom 7. Dezember 2012.
Diese wurde bereits bekanntgeamcht im MBl. Nr. 2 vom 31.01.2013. Baurechtlich relevante Regelungen habe ich dort nicht entdeckt.

Re: Glücksspielverordnung

Verfasst: 29.03.2013, 20:40
von Sebastian Veelken
Im GVBl. Nr. 8 vom 28.03.2013 wird auch die Verordnung zur Änderung der GlücksspielVO NRW bekannt gemacht.
Soweit ersichtlich, enthält sie keine unmittelbar bauaufsichtlich relevanten Gesichtspunkte. Die Änderungen betreffen (wie die bisherige VO) den Betrieb von Spielbanken sowie das Zulassungsverfahren für Wettannahmestellen, nicht aber die Zulassung und den Betrieb der "gewöhnlichen" Spielhallen.

Zum GVBl.
Wie die Begrenzung der Zahl der Wettvermittlungsstellen auf 920 (§ 21 I) einschließlich der vorgesehenen Mindestabstände "zur nächstgelegenen Wettvermittlungsstelle und zu öffentlichen Schulen und öffentlichen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe" landesweit durchgesetzt werden (§ 22), bleibt abzuwarten.