VwVG NRW: Außerkrafttreten 31.12.2014 -Verlängerung/Änderung

Hier stehen Entwicklungen, die entweder eingestellt wurden oder die wegen langer Pausen nicht mehr beobachtet werden.
Soweit sich aus Entwicklungen konkrete Vorschriften ergeben, finden Sie sie bei den Vorschriftenänderungen wieder.
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Sebastian Veelken
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VwVG NRW: Außerkrafttreten 31.12.2014 -Verlängerung/Änderung

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das Verwaltungsvollstreckungsgesetz tritt gem.§ 82 VwVG NRW am 31.12.2014 außer Kraft. Das Gesetz regelt bekanntlich die Zwangsvollstreckung, nicht nur wegen Geldforderungen der Verwaltung sondern auch zur Durchsetzung sonstiger Verfügungen (Nutzungsuntersagung, Beseititungsanordnung, sonstige ordnungsbehördliche Verfügungen).
Natürlich ist davon auszugehen, dass die Geltungsdauer rechtzeitig verlängert werden wird - evtl. aber mit Änderungen.
Insoweit kommt es hier unter Beobachtung.
Eine Beteiligung der Spitzenverbände zu Verbesserungsvorschlägen läuft bereits, einen Entwurf gibt es - soweit ersichtlich - bislang nicht.
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Sebastian Veelken
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Re: VwVG NRW: Außerkrafttreten 31.12.2014 -Verlängerung/Ände

Beitrag von Sebastian Veelken »

Der Evaluationsbericht der Landesrgierung liegt inzwischen als LT-Vorl. 16/2046 vor.
Wenig überraschend sieht er weiterhin eine Notwendigkeit für den Bestand eines Verwaltungsvollstreckungsgesetzes. Ansonsten befasst sich der Bericht praktisch ausschließlich mit der Vollstreckung von Geldforderungen. Zu den für Sonderordnungsbehörden wie die Bauaufsichtsbehörden interessanteren Regelungen des zweiten Abschnitts des VwVG enthält er keinerlei Aussagen.
Der neue § 61a VwVG soll zwar ebenfalls in diesem Abschnitt angesiedelt werden, er soll aber "nur" die Fiktion der Abgabe einer Willenserklärung regeln, damit man in diesen Fällen nicht mit den anderen Zwangsmitteln die Abgabe der Erklärung betreiben muss. Mir ist aber nicht bekannt, dass dies im ordnungsbehördlichen Bereich von Interesse wäre.
Fazit der Landesregierung:
Die Aufhebung der Befristung ist durch Artikel 3 des Entwurfes eines Siebten Gesetzes zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Inneres und Kommunales sowie zur
Änderung weiterer Gesetze vorgesehen.
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Sebastian Veelken
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Re: VwVG NRW: Außerkrafttreten 31.12.2014 -Verlängerung/Änderung

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die Ergebnisse der Evaluation sind in die letzte Änderung des VwVG in 2016 eingeflossen. Mehr dazu auf der Partnerseite http://ordnungsamt-nrw.de/
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