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EEWärmeG-DG NRW: Evaluierung

Verfasst: 29.11.2014, 16:36
von Sebastian Veelken
Als LT-Vorlage 16/2488 liegt dem Landtag der Evaluierungsbericht zum Gesetz zur Durchführung des Bundesgesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich vor.
Alles in allem sieht die Landeregierung keinen Änderungsbedarf, allerdings auf empirischen Grundlagen, die einen unbeteiligten Dritten doch sehr blauäuigig gewählt erscheinen:
Bei der Evaluierung des EEWärmeG-DG NRW stellt sich zunächst einmal das Problem, dass über dessen Vollzug, ähnlich wie beim Vollzug der EnEV, so gut wie keine statistischen Daten vorliegen.(...) Vor diesem Hintergrund erschien es zweckmäßig, diejenigen Verbände, die der Landtag im Gesetzgebungsverfahren des Jahres 2009 angeschrieben hatte, erneut um eine Stellungnahme über die 5-jährigen Erfahrungen zum Gesetzesvollzug zu bitten.
(...)
Die kommunalen Spitzenverbände haben mitgeteilt, dass sie bei ihren Mitgliedern Erfahrungen im Umgang mit dem EEWärmeG-DG NRW erfragt haben. Aus den Rückäußerungen lässt sich festhalten, dass in vielen Fällen die Bauherren über die Anforderungen
des EEWärmeG-DG NRW durch Faltblätter bzw. Informationen auf den Homepages der Städte, Gemeinden oder Kreise informiert werden. Weitergehende Erfahrungen darüber hinaus liegen nicht vor. Ausnahmeregelungen wurden nicht erteilt und Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden ebenfalls nicht durchgeführt (Anmerkung: Für die Erteilung von Ausnahmen und die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten besteht für die Kommunen eme konkrete Zuständigkeit).
Wenn es bei einem so komplizierten Gesetz in ganz NRW zu keinem einzigen mit Bußgeld geahndeten Verstoß gekommen sein soll, dann liegt m.E. auf der Hand, dass niemand näher nachgesehen hat.
Vermutlich waren sich alle Beteiligten einig waren, dass man die Vorschrift besser einfach mal ignoriert, statt sich die Mühe eines Vollzuges zu machen. Da sich mit etwaigen Verstößen prima facie nur der Bauherr selbst schaden könnte (indem er evtl. einen zu hohen Energieverbrauch in Kauf nimmt), dürfte in den meisten Fällen schlicht die Devise regieren "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Aus bauaufsichtlicher Perspektive dürften schlicht die Kapazitäten fehlen, derart unpopuläre und in der Überprüfung aufwendige Vorschriften nachzuhalten, solange sich niemand beklagt.

Dem Verfasser ist exemplarisch ein größeres Neubaugebiet bekannt, in dem nicht ein einziger Energieausweis zum Gebäude passt - man hatte ein Muster erstellt und per Copy&Paste für alle übrigen Gebäude vervielfältigt.