BauGB § 35: Änderung des Außenbereichserlasses

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Michael Starck
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BauGB § 35: Änderung des Außenbereichserlasses

Beitrag von Michael Starck »

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

mit Änderungserlass vom 21.12.2011, der mit Wirkung vom 30.12.2011 in Kraft tritt, hat das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NRW u.a. den sog. "Außenbereichserlass" vom 27.10.2006 geändert. Der an die Oberen Bauaufsichtsbehörden bereits per E-Mail übersandte Änderungserlass wird in Kürze im Ministerialblatt des Landes NRW veröffentlicht und ist dann auch über die Homepage des Ministeriums unter http://www.mwebwv.nrw.de abrufbar.
Michael Starck-Leiter Kreisbauamt- Oberbergischer Kreis, Moltkestr. 42, 51643 Gummersbach, Tel.: 02261/886501, Fax: 02261/886518, E-Mail: Michael.Starck@obk.de
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Sebastian Veelken
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BauGB § 35: Außenbereichserlass geändert.

Beitrag von Sebastian Veelken »

Veelken am 07.01.2012 hat geschrieben:So, der Änderungserlass vom 21.12.2011 ist auf der Webseite des NRW-Bauministeriums inzwischen abrufbar, leider enthält er aber nur die Änderungsanweisungen und ist deshalb lesetechnisch eher schwere Kost.
Für eine konsolidierte Fassung (also komplette Version in der seit dem 1. Januar geltenden Fassung) hat es aber bislang noch nicht gereicht, der "Außenbereichserlass" auf der angegebenen Webseite verweist momentan noch auf die inzwischen veraltete Fassung.
Im Ministerialblatt habe ich online heute noch nichts gefunden.
Na, wer sagt's denn: Am heutigen 09.01.2011 wurde die Änderung des Außenbereichserlasses im Ministerialblatt Nr. 1 , S. 7 ff. auch offiziell bekanntgegeben.
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Sebastian Veelken
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BauGB § 35: Aussenbereich Lesefassung

Beitrag von Sebastian Veelken »

Herr Baumeister aus Wuppertal hat sich freundlicherweise die Mühe gemacht, eine konsolidierte Fassung des Aussenbereichserlasses zu erstellen, aus der man auch die Änderungen noch gut ablesen kann:
Aussenbereichserlass_2012.pdf
Aussenbereichserlass 2012 (Änderungen gekennzeichnet)
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