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ArbStättV ASR A3.6 Lüftung

Verfasst: 06.03.2012, 08:07
von Sebastian Veelken
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz macht im GMBl. 2012, S. 93 die Technische Regel ASR A3.6 Lüftung bekannt.
Im Internet z.B. bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin veröffentlicht....

Sie enthält - neben den technischen Spezialitäten - übrigens auch Anhaltswerte für die sog. freie Lüftung, wie es z.B. über schlichtes Öffnen der Fenster erfolgen kann (Ziffer 5.4). Eine Stoßlüftung soll nach den dortigen Anhaltswerten in Büroräumen alle 60 Minuten und in Besprechungsräumen alle 20 Minuten erfolgen... In Zeiten von Druckern und Kopierern in fast jedem Büro sicher nicht falsch.