BImSchV 18: Sportanlagenlärmschutzverordnung geändert

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Sebastian Veelken
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BImSchV 18: Sportanlagenlärmschutzverordnung geändert

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die Sportanlagenlärmschutzverordnung wird mit Wirkung ab dem 8. September 2017 geändert:
Die Immissionsrichtwerte innerhalb der abendlichen Ruhezeiten (20:00 - 22:00) sowie der mittäglichen Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen wurde in fast allen Gebietsarten um jeweils 5 dB(A) erhöht. Unverändert bleiben die Werte für Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten.
Für die neue Gebietsart der Urbanen Gebiete wurden erstmals Werte festgelegt, sie liegen praktisch beim Mittelwert zwischen Gewerbegebiet und Kerngebiet (63 / 58-63, 45 dB(A).

Außerdem gibt es einen neuen Anhang 2, in dem die Maßnahmen aufgezählt werden, die regelmäßig keine wesentliche Änderung darstellen sollen. Interessanterweise gehören dazu auch der Neubau von Vereinsheimen sowie der Neubau oder Austausch von Lautsprecheranlagen.

BGBl. Nr. 33 vom 08.06.2017, S. 1468 f.
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