ZustVO ArbtG verändert

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Sebastian Veelken
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ZustVO ArbtG verändert

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes und Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des technischen Umweltschutzes vom 13. November 2007 ist mit Wirkung vom 14. Dezember 2012 durch eine neue Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (Zuständigkeitsverordnung Arbeits- und technischer Gefahrenschutz - ZustVO ArbtG) vom 27. November 2012 ersetzt worden (GVBl. Nr. 35 vom 13.12.2012, S. 622 ff.)

Dabei wurde vor allem die Systematik geändert, das Verzeichnis der Rechtsvorschriften ist Anlage 1, Anlage 2 enthält die besonderen Zuständigkeitsbestimmungen, sofern es nicht bei einer Zuständigkeit der Bezirksregierungen bleiben soll.

Die Einzel-Begründungen zu den Änderungen finden Sie in der LT-Vorlage 16/303 ab Seite 15. Soweit ich übersehen konnte, geht es zumeist darum veraltete Vorschriftenbezeichnungen durch die jeweils aktuelle zu ersetzen.

Inwieweit sich darüber hinaus ernsthafte Zuständigkeitsveränderungen ergeben, vermag ich angesichts des Umfangs der Verordnung nicht abzusehen. Es empfiehlt sich sicherlich, vorhandene Verweise in Textbausteinen o.ä. auf ihre Gültigkeit hin zu überprüfen.
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