ArbStättV - ASR 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennz.

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Sebastian Veelken
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ArbStättV - ASR 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennz.

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im GMBl. Nr. 16 vom 13.03.2013, S. 334 die Neufassung der
Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
(Ausgabe: Februar 2013) bekanntgemacht.
Die ASR ASR konkretisiert auch die Gestaltung von Flucht- und Rettungsplänen gemäß § 4 Abs. 4 Arbeitsstättenverordnung.

Kostenlos abrufbar ist sie auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.

Dort finden Sie auch weitere Informationen zu den vorgenommenen Änderungen.
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