BauGB §§ 15, 34, 35, BauNVO: Stärkung der Innenentwicklung

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Sebastian Veelken
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BauGB §§ 15, 34, 35, BauNVO: Stärkung der Innenentwicklung

Beitrag von Sebastian Veelken »

Die an anderer Stelle bereits über ihre Entwicklung hin referierte Novelle des Baugesetzbuches (das "Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden...") wurde heute im Bundesgesetzblatt I Nr. 29 vom 20.06.2013, S. 1548 ff. bekanntgemacht.
Das Dokument ist in der Internetfassung des kostenlosen Bürgerzugangs zum BGBl. üblicherweise nicht druckbar.

Das Gesetz tritt in seinen wesentlichen Teilen am 20.09.2013 in Kraft

Die Änderungen betreffen mehrere bauaufsichtlich relevante Vorschriften im BauGB sowie in der BauNVO, u.a.
Regelungen zur Zurückstellung von Baugesuchen (Verlängerungsmöglichkeit um ein weiteres Jahr)
  • § 34 Abs. 3a S. 1 Nr. 1 (Abweichen vom Einfügungserfordernis)
  • § 35 in gleich mehrerer Aspekten rund um die Themen "UVP-pflichtige Tierhaltung" und "Biogasanlagen"
  • § 179 BauGB erhält eine (begrenzte) Kostenbeteiligung des Eigentümers für den Abriss sog. Schrottimmobilien. Neu ist auch, dass die Kosten für die Durchsetzung von Rückbau- und Entsiegelungsgeboten, als öffentliche Last begründet werden können, mithin den in diesen Fällen oft in utopischen Höhen bestehenden Grundpfandrechten vorgehen.
  • In reinen Wohngebieten sind künftig "gebietsdienliche" Anlagen zur Kinderbetreuung ausdrücklich zulässig (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO nF)
  • bei den Nebenanlagen in § 14 BauNVO werden diverse Solaranlagen auch bei Einspeisung in das öffentliche Netz begünstigt.
Die Darstellung ist nicht vollständig - eine Befassung mit der Änderung ist anzuraten!
b052c

Re: BauGB §§ 15, 34, 35, BauNVO: Stärkung der Innenentwicklu

Beitrag von b052c »

Die Fachkommission Städtebau der ARGEBAU hat am 20. September 2013 den Muster-Einführungserlass zum Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts (BauGB ÄndG 2013 - Mustererlass) beschlossen.

Der Erlass ist über die Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr abrufbar:

http://www.mbwsv.nrw.de/bauen/bauplanun ... /index.php
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