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AVerwGebO, AGT TS 2.5.6.3 Auskunft aus Baulastverzeichnis

Verfasst: 01.02.2015, 10:21
von Sebastian Veelken
Mit dem GVBl. vom 28.01.2015 wurde im Allgemeinen Gebührentarif zur Allgemeinenverwaltungsgebührenordnung die Tarifstelle für die schriftliche Auskunft aus dem Baulastverzeichnis geändert. Mit Wirkung vom 29.01.2015 lautet sie:
2.5.6.3 Schriftliche Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Gebühr: Euro 50 bis 150 je Grundstück
Eine zweite Änderung im Bereich der 2er-Tarifstellen betrifft die Gebühren für den Bezirksschornsteinfegermeister bei den Bescheiniungen nach § 43 Abs. 7 BauO, dies dürfte für Bauaufsichtsbehörden eher uninteressant sein.