Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen

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Sebastian Veelken
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Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das Gesetz ist im GVBl. vom 15. Juli 2016 enthalten und am 16. Juli (z.T. mit längeren Übergangsfristen) in Kraft getreten.
Urlaubsbedingt habe ich es noch nicht ausgewertet, sondern nur überflogen. Interessant fand ich dabei schon einmal
§ 4 Elektronische Kommunikation mit Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen

(1) Durch die Wahl eines elektronischen Kommunikationswegs eröffnen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in der jeweiligen Angelegenheit den Zugang für die zuständige Behörde. Diese soll im Falle einer Antwort den von der Absenderin oder dem Absender gewählten elektronischen Kommunikationsweg zur Übermittlung der Antwort nutzen.
Die Vorschrift dient hoffentlich dazu, die bisherige Einbahnstraßenregelung bei E-Mails (Bürger schreibt per Mail an Behörde, Behörde "muss" sich in Papierform zurückmelden) aufzubrechen.
Weitere Auswertung folgt (falls nicht ein anderer Benutzer dies vorher übernehmen möchte!)
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