BauGB § 35: Außenbereichserlass außer Kraft seit 01.01.2017

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Sebastian Veelken
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BauGB § 35: Außenbereichserlass außer Kraft seit 01.01.2017

Beitrag von Sebastian Veelken »

Der mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft getretene Außenbereichserlass wird nicht verlängert. Die mit der Durchführung des Baugesetzbuchs betrauten Behörden sind dennoch gehalten, ihn grds. weiterhin anzuwenden.
Nach derzeitigem Planungsstand soll mittelfristig ein neuer Außenbereichserlass erlassen werden.
Damit befindet sich der Erlass aktuell im Stadium des Geheimrechts, ähnlich wie es mit der Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung 2000 war: Im Zuge des Bürokratieabbaus kann man einen Erlass weniger zählen, aber die Behörden müssen mit mehr suchen und die Bürger werden verstehen es nicht verstehen.
Die ursprüngliche Bekanntmachung steht hier im MBl. Nr. 36 vom 19.12.2006 Seite 779 bis 814
Einen Änderungserlass gab es 2012:
MBl. 2012 Nr. 1 vom 9.1.2012 Seite 1 bis 20

Die konsolidierte Fassung des Erlasses, die früher auf den Seiten von recht.nrw.de angeboten wurden, ist hingegen mit dem Außerkrafttreten sofort gelöscht worden, so dass man sich den letzten geltenden Erlass nun aus Änderungsanweisungen rekonstruieren muss, wenn man ihn nicht aufbewahrt.
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