BNatSchG § 42: Zugriffsverbote und Verhältnis zum Baurecht

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infobot

BNatSchG § 42: Zugriffsverbote und Verhältnis zum Baurecht

Beitrag von infobot »

Das Bundesnaturschutzgesetz wurde geändert. Die meisten Änderungen sind bereits am 18. Dezember 2007 in Kraft getreten. Die übrigen Änderungen treten am 18. Juni 2008 in Kraft.

BGBL. I Nr. 63 vom 17.12.2007, S. 2873 ff. (leider nicht druckbar!)

Aufgefallen ist der geänderte § 42 BNatSchG - die Regelung über die Zugriffsverbote:
Hier hatte es in der Vergangenheit Unsicherheite gegeben, ob/wie Baumaßnahmen zulässig sein können, die kompensierbare (!) Eingriffe in Fortpflanzungs- oder Ruhestätten von sog. FFH-Arten betrafen. Die Vorgängerregelung wurde mitunter als absolutes Beeinträchtigungsverbot ohne Ausgleichsmöglichkeit gelesen.

Die Einzelheiten wurden noch nicht geprüft - beim nächsten einschlägigen Fall sollte man ggf. genauer hinsehen.
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