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TPrüfVO und KhBauVO: Lüftung von Krankenhäusern uä (Erlass)

Verfasst: 07.04.2008, 11:54
von infobot
Im Internetangebot der Bezirksregierung Düsseldorf liegt ein Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 03.03.2008:
Lüftung von Krankenhäusern und anderen baulichen Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung gem. Krankenhausbauverordnung - KhBauVO, Az. VI Bauen A 4 - 140.051 v. 03.03.2008.
Er befasst sich mit dem Verhältnis der beiden "konkurrierenden" Regelwerke DIN 1946-4 (Weißdruck) und VDI 2167.
Danach gelten die bauaufsichtlichen Anforderungen gem. § 3 Abs. 1 S. 1 BauO als erfüllt, wenn die technischen Anforderungen der VDI 2167 (Weißdruck August 2007) eingehalten werden.
Für (nachträgliche) Anpassungsverlangen ann genehmigte Anlagen auf den Stand der VDI-Norm 2167 besteht danach kein Raum, weil es sich bei beiden nicht um Vorschriften des Bauordnungsrechts handelt.

Dateibereich TPrüfVO bei der Bezirksregierung Düsseldorf:
Die Bezirksregierung Düsseldorf - die bekanntlich für ganz NRW für die Zulassung und Überwachung der Sachverständigen nach der Technischen Prüfverordnung (TPrüfVO) zuständig ist, stellt ihre Informationen übrigens neu gebündelt in einem Dateibereich TPrüfVO zur Verfügung.