Der Gesetzentwurf ist inzwischen verfügbar. Er enthält im Wesentlichen Anpassungen bei der Berufsanerkennung an EU-Recht, die für die Bauaufsichtsbehörden weniger von Interesse sind. Gesetzentwurf der Landesregierung,
LT-Drucksache 14/6886 vom 04.06.2008
Aus der Begründung des Gesetzentwurfes:
I. Allgemein
Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Baukammerngesetzes soll hauptsächlich die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht umgesetzt werden. Dies soll, wie bereits zuvor bei der Architektenrichtlinie 384/85/EG und der Hochschuldiplomrichtlinie 48/89/EG in der Weise geschehen, dass möglichst offene Formulierungen auf die nach dem Recht der Europäischen Union anzuerkennenden Ausbildungsabschlüsse verweisen, um nicht jede Ergänzung der Richtlinien durch gesetzgeberisches Handeln nachvollziehen zu müssen. Dort, wo
die Richtlinie ins Einzelne gehende Maßgaben und Anforderungen enthält, werden diese in den Gesetzestext übernommen. Falls die Ausführungen der Richtlinie zu umfangreich bzw. nur für Ausnahmefälle gedacht sind, wird auf die jeweilige Vorschrift der Richtlinie verwiesen. Die Umsetzung der Berufsqualifikationsrichtlinie erfolgt in der Weise, dass entsprechende
Regelungen des im September 2006 von der Bauministerkonferenz verabschiedeten Musterarchitektengesetzes weitestgehend übernommen werden.
Weitere Änderungen des Gesetzes erfolgen mit dem Ziel, Vorschriften zu straffen, das Bestellungsverfahren von Richtern der Berufsgerichte zu vereinfachen und in der praktischen Anwendung des Gesetzes erkannte Unklarheiten zu beseitigen.
Zum Beratungsvorgang beim Landtag NRW...