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AVerwGebO, TS 2.4.3.1 AGT: Gebühr bei Kleingaragen

Verfasst: 27.06.2008, 19:54
von Sebastian Veelken
Die noch relativ junge Tarifstelle 2.4.3.1 wird geändert und gilt nunmehr ausdrücklich auch für die Prüfung der Bauvorlagen bei der Anzeige der Errichtung von Kleingaragen.
Außerdem bekommt die TS 2.6.1. - Entscheidungen nach EnEV und EnEV-UVO - eine dynamische Verweisung auf die jeweils geltende Fassung der EnEV-UVO.

Beides ist zu finden im GVBl. Nr. 20 vom 27.6.2008, S. 478 ff., die Änderung tritt am morgigen 28.06.2008 in Kraft.

Die Änderungsverordnung enthält noch diverse weitere Punkte aus anderen Rechtsgebieten (Hafensicherheit, Gesundheitswesen, Bergbau). Auch die Kategorie "Sonstiges" ist von Änderungen betroffen, jedoch nicht der mitunter auch für Bauaufsichtsbehörden relevante Bereich der Tarifstellen 30.3 - 30.5.