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Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes

Verfasst: 10.08.2008, 09:48
von Sebastian Veelken
Die Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land
Nordrhein-Westfalen zu erhebenden Verwaltungsgebühren wurden geändert (RdErl. d. Innenministeriums - 56 - 36.08.09 - v. 15.7.2008)
Die Stundensätze, die für die zukünftige Berechnung des Verwaltungsaufwandes empfohlen werden, sind neu berechnet worden. Sie betragen für den
  • höheren Dienst 68 Euro
  • gehobenen Dienst 53 Euro
  • mittleren Dienst 43 Euro
  • einfachen Dienst 33 Euro.
(...) Der RdErl. des Innenministeriums vom 1.8.2007 (MBl. NRW. S. 502) wird hiermit aufgehoben.
MB. Nr. 21 vom 08.08.2008. S. 390.
Achtung:
Dies Übersicht ist nicht zu verwechseln mit der Festlegung der Rohbauwerte und des Stundensatzes gemäß Tarifstellen 2.1.2 und 2.1.4 des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.
Letztere sind für die Bauaufsichtsbehörden ungleich bedeutender.

Wegen der geringen baurechtlichen Relevanz erfolgte keine Information per Vorschriften-Update/E-Mail.
Edit: Link hinzugefügt, die Anpassung erfolgte am 08.09.2008.