Zur LT-Vorlage 14-1873
- Hinsichtlich der Energieeinsparung handelt es sich um einen inhaltsgleichen Ersatz der bisherigen Verordnung über Zuständigkeiten nach dem EnEG.
- Bei den Bauprodukten soll die Zuständigkeit für die Überwachung sowie Ahndung von Verstößen iSv § 13 Bauproduktengesetz (allein) der Bezirksregierung Düsseldorf übertragen wurden. Die Vorgängernorm finde ich gerade nicht.
