2
Der Stundensatz für das Jahr 2009 beträgt € 68,00.
3
Diese Bekanntmachung gilt ab dem 01.01.2009. Ab diesem Datum ist die Bekanntmachung vom 27.7.2007 (MBl. NRW. S. 510) nicht mehr anzuwenden.
MBl.Nr. 24 vom 08.09.2008, S. 440 ff.
Die Tabelle der Rohbauwerte ist hier zu finden: http://sgv.im.nrw.de/lmi/owa/lr_vbl_show_pdf?p_id=11982
