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Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung: Bühnenmeisterprüfung

Verfasst: 01.12.2008, 23:44
von Sebastian Veelken
Nur der Vollständigkeit halber und weil es unter der Überschrift Baurechtliche Angelegenheiten geführt wird:

Im Allgemeinen Gebührentarif zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) wurde aufgrund der Bekanntmachung im GVBl. Nr. 32 vom 28.11.2008 S. 690 die Tarifstelle 2.9.3 - Gebühren für die Prüfung als Bühenenmeister ... - gestrichen.
Dementsprechend sind auch alle nachfolgenden Regelungen über Typengenehmigungen, Typenprüfungen und Bauprodukte/Bauarten von der Numerierung her nach vorn gerutscht:
Die Tarifstelle 2.9.3 wird gestrichen, die bisherigen Tarifstellen 2.9.4 bis 2.9.6.8 werden Tarifstellen 2.9.3 bis 2.9.5.8.
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Quelle ist die Zwölfte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung
Wegen der geringen Bedeutung für die unteren Bauaufsichtsbehörden wird für diese Nachricht kein eigenes Vorschriften-Update verschickt.