Koalitionsvertrag NRW 2017-2022

In diesem Bereich wird auf aktuelle Entwicklungen des öffentlichen Baurechts (v.a. laufende Gesetzgebungsvorhaben) hingewiesen. Schreiben können hier alle registrierten Benutzer.
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Bringemeier
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Koalitionsvertrag NRW 2017-2022

Beitrag von Bringemeier »

Es war ja damit zu rechnen, dass sich die Koalitionäre auch mit der Landesbauordnung beschäftigen werden. Im Koaltionsvertrag heißt es:

"Zudem werden wir die im Dezember 2016 novellierte Landesbauordnung durch ein Moratorium aussetzen mit dem Ziel, die überarbeitete Landesbauordnung, bei der baukostensteigernde Regulierungen und Vorgaben abgeschafft werden sollen, schnellstmöglich in Kraft zu setzen.

Wir werden das in der Praxis bewährte, unbürokratische und an Eigenverantwortung appellierende Freistellungsverfahren wieder in die Landesbauordnung aufnehmen.

Quelle: https://www.cdu-nrw.de/sites/default/fi ... n_2017.pdf
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Sebastian Veelken
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Re: Koalitionsvertrag NRW 2017-2022

Beitrag von Sebastian Veelken »

Vielen Dank für den Hinweis und den Link! Zum Suchstichwort Landesbauordnung findet man im Koalitionsvertrag noch mehr interessante Punkte:
S. 78
Baugenehmigungen
Unser Ziel ist, das Bauen schneller zu ermöglichen. Dazu werden wir Baugenehmigungsverfahren durch die Einführung verbindlicher Fristen zur Bescheidung von Bauanträgen deutlich beschleunigen. Über Anträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren soll künftig innerhalb von einem Monat und über Bauanträge in der Regel in zwei Monaten entschieden worden sein. Grundvoraussetzung zur Einhaltung der verbindlichen Fristen ist die Festlegung ein er Prüfung der Vollständigkeit beizubringender Bauunterlagen. Dazu werden wir den Behörden maximal drei Wochen einräumen. Ab
Vollständigkeit der Bauanträge werden die verbindlichen Bearbeitungsfristen beginnen. Um die Kommunen zu einer fristgerechten und schnellen Bearbeitung der Bauanträge zu motivieren, werden wir entsprechende Anreize setzen und Transparenz über die Länge der Bearbeitungszeit von Baugenehmigungsverfahren in den nordrhein-westfälischen Kommunen herstellen.
Die Chancen der Digitalisierung wollen wir auch in der nordrhein-westfälischen Baupolitik nutzen. Die Kommunen werden wir deshalb bei der Implementierung eines einheitlichen und zeitgemäßen Systems zur Einreichung von Bauanträgen in digitaler Form nach dem Vorbild zum Beispiel der Berliner Bauaufsichtsbehörde unterstützen.
Bei der Einführung des Building-Information-Modeling (BIM) soll Nordrhein-Westfalen eine Vorreiterrolle einnehmen. Dazu werden wir das Expertenwissen aus Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Hochschulen zusammenführen.
S. 79 f.
Landesbauordnung
Wir werden das Bauordnungsrecht vereinfachen. Um insbesondere Handwerkern, Architekten und Ingenieuren, die auch in anderen Bundesländern tätig sind, die Arbeit zu erleichtern, werden wir die Landesbauordnung stärker an die Musterbauordnung angleichen. In einem ersten Schritt werden wir die Landesbauordnung mindestens in Bezug auf das Abstandsflächenrecht an die Musterbauordnung anpassen und damit Potenziale zur innerstädtischen Nachverdichtung freisetzen. Um eine Reduktion von bestehendem Wohnraum zu verhindern, werden wir dafür sorgen, dass Wohngebäude mit Bestandsschutz auch ohne Einhaltung erforderlicher Abstandsflächen im Zuge des Ersatzneubaus an gleicher Stelle und in gleicher Größe neu errichtet werden dürfen. Darüber hinaus werden wir die vorhandene Kubatur unter Beachtung des Brandschutzes auch bei Neubauten im verdichteten Innenstadtbereich wieder ausschöpfen.

Baukostenreduzierung
Politische Entscheidungen und Vorgaben haben das Bauen in Nordrhein-Westfalen in den letzten Jahren deutlich verteuert. Wir werden daher eine Kommission zur Baukostensenkung durch Reduktion landeseigener Vorgaben einrichten und das bestehende Bündnis für Wohnen fortentwickeln. Mit einer Bundesratsinitiative wollen wir erreichen, dass die Energieeinsparverordnung 2016 zunächst für drei Jahre ausgesetzt wird und die Vorgaben der Verordnung umfassend evaluiert werden. Dadurch werden weitere Baukostensteigerungen verhindert und der Weg für andere, effizientere Energieeinsparmaßnahmen freigemacht. Zudem werden wir die im Dezember 2016 novellierte Landesbauordnung durch ein Moratorium aussetzen mit dem Ziel, die überarbeitete Landesbauordnung, bei der baukostensteigernde Regulierungen und Vorgaben abgeschafft werden sollen, schnellstmöglich in Kraft zu setzen.
Wir werden das in der Praxis bewährte, unbürokratische und an Eigenverantwortung appellierende Freistellungsverfahren wieder in die Landesbauordnung aufnehmen.
(…)
und schon vorher auf S. 29 f.:
Gigabit-Masterplan
Wir entwickeln einen Masterplan für unser Gigabit-Ziel:
(…)
Durch eine Weiterentwicklung des Breitbandatlas zu einem Gigabit-Atlas, der Verankerung vereinfachter Verlegetechnik in der Landesbauordnung sowie eine beschleunigte Umsetzung der Regeln für die Mitnutzung bestehender Infrastrukturen senken wir die Kosten des Gigabit-Netzausbaus.
Bringemeier
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Moratorium

Beitrag von Bringemeier »

Bei einer Veranstaltung der Architektenkammer erklärte Ministerin Scharrenbach, dass die Fristen zum Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung um 12 Monate verschoben werden.


Siehe auch: https://www.mgepa.nrw.de/ministerium/pr ... /index.php
.
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Sebastian Veelken
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Re: Koalitionsvertrag NRW 2017-2022

Beitrag von Sebastian Veelken »

Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren (zum Herausschieben des Inkrafttretens der letzten Änderung) wird auf den Internetseiten des Landtags hier bereits angekündigt und fortlaufend dokumentiert.
In der zugrundeliegenden Pressemitteilung des Bauministeriums heißt es:
Zusätzliche Erläuterung

Durch das Moratorium werden auch weitere Fristen verschoben:

Galt bisher, dass Bauanträge, die bis zum 1. Oktober 2017 vollständig und ohne erhebliche Mängel waren, nach altem Recht behandelt wurden, so wird durch das Moratorium auch diese Frist um 12 Monate nach hinten verschoben. Das heißt, für Bauanträge, die nunmehr vor dem 1. Oktober 2018 vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht werden, gilt altes Recht auch dann, wenn die Baugenehmigung erst nach dem Zeitpunkt des Inkrafttretens erteilt werden sollte. Das bedeutet, dass bis zum 1. Oktober 2018 auch das Freistellungsverfahren, das die Vorgängerregierung abgeschafft hat, weiter Gültigkeit hat.
Daraus folgt auch, dass die Frist, innerhalb derer die Gemeinden Stellplatzsatzungen erlassen sollen, um ein Jahr verlängert wird.

Das Bauproduktenrecht, welches an Vorschriften der Europäischen Union angepasst worden und seit dem 28. Juni 2017 in Kraft ist, bleibt von dem Moratorium unberührt und gilt unverändert.
(Hervorhebungen von mir)
Zimelka

Re: Koalitionsvertrag NRW 2017-2022

Beitrag von Zimelka »

Auf Landtag NRW ist unter LT-Drucksache 17/493 vom 31.08.2017 der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eingestellt.
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Sebastian Veelken
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Re: Koalitionsvertrag NRW 2017-2022

Beitrag von Sebastian Veelken »

Zum "Moratorium" gibt es jetzt einen eigenen Themenstrang hier im Forum:
viewtopic.php?f=8&t=1152
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