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BauO NRW: Moratorium 2017

Verfasst: 09.09.2017, 07:50
von Sebastian Veelken
Nun gibt es auch den angekündigten Gesetzentwurf zur Aussetzung der Änderung der Landesbauordnung:
LT-Drs 17/493.
Die zugehörige Informationsseite des Landtags ist noch nicht entsprechend aktualisiert.
Inhaltlich enthält der Entwurf ausschließlich Änderungen an den Übergangsregelungen in § 90:
2.
§ 90 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:
aa) Nach Satz 2 wird folgender
Satz eingefügt:
„§ 86 Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 5 bis 7 tritt am 28. Dezember 2017 in Kraft.“
bb)
Im neuen Satz 4 werden die Wörter „zwölf Monate nach seiner Verkündung“ durch die Wörter „am 1. Januar 2019“ ersetzt.
cc) Im neuen Satz 6 wird die Angabe „2019“ durch die Angabe „2020“ ersetzt.
Und in der Begründung:
Zu Artikel 1 Nummer 1.
In der Überschrift des Gesetzes soll der Unterschied zur derzeit geltenden Landesbauordnung deutlich gemacht werden. Aufgrund der Novellierung gibt es in der geltenden BauO NRW und in der BauO NRW 2016 Vorschriften mit derselben Paragraphenbezeichnung, aber unterschiedlichem Regelungsinhalt. Die neue Bezeichnung der novellierten BauO NRW soll Verwechslungen ausschließen.

Zu Artikel 1 Nummer
2. a
Die in § 90 BauO NRW 2016 genannten Fristen werden jeweils grundsätzlich um ein Jahr verlängert. Das in § 90 Absatz 1 Satz 3 BauO NRW 2016 geregelte Inkrafttreten des novellierten Gesetzes soll nunmehr auf den Jahresbeginn gelegt werden; dies trägt zur Rechtsklarheit bei.
b.
Zusätzlich zu den bereits in Kraft getretenen Regelungen über Bauprodukte müssen Verordnungsermächtigungen in Kraft treten, um die Bauproduktenregelungen umsetzen bzw. ihre Einhaltung überwachen zu können. Daher sieht § 90 Absatz 1 Satz 2 BauO NRW 2016
für die entsprechenden Verordnungsermächtigungen weiterhin ein Inkrafttreten zum 28. Dezember 2017 vor.

Re: BauO NRW: Moratorium 2017

Verfasst: 27.10.2017, 09:08
von Sebastian Veelken
Das Bauministerium des Landes NRW - mit komplettem Namen einschließlich der Heimatkunde nun "Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen" - hat weitere Informationen zu dem von ihm geplanten Aufschieben der Änderung der BauO NRW um ein Jahr herausgegeben.
Dazu gehört auch eine Informationsschrift mit Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ)
Kernaussage:
Grundsatz:
Das Aufschieben der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen bewirkt, dass das Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung um ein Jahr aufgeschoben wird („Moratorium“). Dies hat zur Folge, dass die derzeit noch geltende Landesbauord-nung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 grundsätzlich um ein Jahr länger anzuwenden ist.
Ausnahme:
Das neue Bauproduktenrecht (§§ 3, 17 –25, § 86 Absatz 11 und § 87) ist bereits am 28.Juni 2017 in Kraft getreten (Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 2016).
Der eigentliche Gesetzentwurf für den Aufschiebevorgang ist allerdings aktuell vom Landtag noch nicht beschlossen, zur Informationsseite beim Landtag geht es hier.

Re: BauO NRW: Moratorium 2017

Verfasst: 04.02.2018, 17:58
von Sebastian Veelken
Das angekündigte "Moratorium" ist zwischenzeitlich Gesetz geworden, so dass die 2016 beschlossene Gesetzesänderung nach derzeitigem Stand erst ein Jahr später - also zum 1. Januar 2018 - in Kraft treten wird.
Damit ist dieses Thema erledigt.
Es soll aber hier schon angekündigt werden, dass die nun schon nicht mehr ganz so neue Landesregierung bereits an einem weiteren Gesetzentwurf arbeitet, mit dem sie die Bauordnung in ihrem Sinne - und anders als die Vorgängerregierung - modifizieren will. Mehr dazu...