Errichtung von Einzelhandelsbetrieben
Die EU-Kommission weist die deutschen Behörden darauf hin, dass die Planungsvorschriften für großflächige Einzelhandelsbetriebe, die in den entsprechenden Gesetzen für Nordrhein-Westfalen und die Region Stuttgart enthalten sind, die Niederlassung von Einzelhandelsbetrieben mit einem bestimmten Warensortiment außerhalb zentraler Versorgungsbereiche einschränken und von einer Bewertung der wirtschaftlichen Auswirkungen abhängig machen. Die EU-Kommission sieht auch die Gefahr, dass das neue Gesetz eine ordnungsgemäße Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie, die bis Ende 2009 abgeschlossen sein muss, behindern könnte. Deshalb hat die EU-Kommission ein offizielles Auskunftsersuchen an Deutschland gerichtet. Sie möchte prüfen, ob die fraglichen Maßnahmen mit der in Artikel 43 EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit vereinbar sind. Erhält die EU-Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort, kann sie eine „mit Gründen versehene Stellungnahme“ abgeben.
Die Süddeutsche Zeitung berichtet dazu in ihrer Ausgabe vom 11.09.2009.
Die weitere Entwicklung wird beobachtet.
Das Aktenzeichen des Vetrtragsverletzungsverfahren soll Nr. 2008/4946 lauten.
