Zielsetzung, Anregung für neue Beiträge

Aktuelle Urteile und Beschlüsse nordrhein-westfälischer bzw. deutscher Gerichte zum öffentlichen Baurecht. Schreiben können hier alle Mitglieder der Benutzergruppe AK bab.
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Sebastian Veelken
Beiträge: 925
Registriert: 11.09.2006, 21:46
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Zielsetzung, Anregung für neue Beiträge

Beitrag von Sebastian Veelken »

Was Sie in der Rubrik Rechtsprechung erwarten können...

In der Rubrik Rechtsprechung finden Sie aktuelle Entscheidungen, die für die Anwendung des öffentlichen Baurechts in Nordrhein-Westfalen von Interesse sind. Dieses Forum kann und will die professionellen Urteils-Datenbanken wie z.B. juris nicht ersetzen, sondern ergänzen. Ältere Entscheidungen, insbesondere solche, die bereits in der Fachpresse veröffentlicht sind, werden hier daher nicht "nachträglich" aufgenommen.
Betrachtet wird hier vornehmlich aus dem Blickwinkel der Bauaufsichtsbehörden, es geht also insgesamt um korrekte Rechtsanwendung. Bei diesem Blickwinkel stehen vielfach auch Themen im Vordergrund, die für Rechtsanwälte und Gerichte eher randständig sind. Gerade das Bauordnungsrecht ist nämlich ein sehr schnellebiges, technisches Recht. Nicht selten ist lohnt es sich für einen Bauherrn nicht, eine bestimmte Frage vor das Verwaltungsgericht zu tragen: Bis der Rechtsstreit entschieden ist sind seine Folgeschäden dreimal so hoch wie der Streitwert des Gerichtsverfahrens - und so beißen nicht wenige Bauherren in den sauren Apfel und erfüllen Forderungen, die sie für unbegründet halten - einfach nur, um nicht noch größere Schäden zu erleiden.
Diese Situation ist auch für die Bauaufsichtsbehörden nicht glücklich, die aufgrund ihrer Aufgabe nicht zur Durchsetzung bestimmter Ideen, sondern zur korrekten Rechtsanwendung berufen sind.

Anregungen für das Einstellen von Entscheidungen

In diesem Bereich können alle registrierten Nutzer Beiträge schreiben und beantworten. Das Abdrucken von Volltexten in diesem Forum ist nicht erwünscht. Bitte benutzen Sie Hyperlinks, um auf veröffentlichte Entscheidungen hinzuweisen.
Wenn Sie nicht wissen, ob "Ihre" Entscheidung veröffentlicht wurde, können Sie dies kontrollieren:
  • Für Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts und der Verwaltungsgerichte in NRW unter www.nrwe.de bzw.
  • beim Bundesverwaltungsgericht unter www.bverwg.de.
Bitte beachten Sie fremde Urheberrechte: Diese gelten zwar nicht für die eigentlichen Entscheidungen als amtliche Texte, wohl aber für etwa hinzugefügte redaktionelle Leitsätze.
Bitte stellen Sie entscheidungen mit einer kurzen eigenen Vorstellung ein: Zu welcher Kernvorschrift ist sie ergangen und warum ist sie von besonderem Interesse?
Um ein einheitliches Erscheinungsbild zu bewahren, behalte ich mir redaktionelle Änderungen insbesondere an der Titelzeile vor.

Dankeschön!

Sebastian Veelken
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