BauO NRW § 13 Abs. 3: Gesetzgebungskompetenz Werbeanlagen

Aktuelle Urteile und Beschlüsse nordrhein-westfälischer bzw. deutscher Gerichte zum öffentlichen Baurecht. Schreiben können hier alle Mitglieder der Benutzergruppe AK bab.

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BauO NRW § 13 Abs. 3: Gesetzgebungskompetenz Werbeanlagen

Beitragvon Veelken am 19.12.2006, 21:17

Das BVerwG hat die Revision der Klägerin (eines Unternehmens der Aussenwerbung) gegen die klageabweisende Entscheidung des OVG Nordrhein-Westfalen zugelassen mit folgender Begründung:
Das Revisionsverfahren kann zur Klärung der Frage beitragen, welchen kompetenzrechtlichen Schranken landesrechtliche Vorschirften über den Ausschluss von Werbeanlagen im Außenbereich im Hinblick auf die konkurrierende Zuständigkeit des Bundes für das Bodenrecht (Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG) unterliegen.[Hervorhebung des Verfassers]


BVerwG, Az. 4 B 44.06 (4 C 8.06), Beschluss vom 05.10.2006, http://www.bundesverwaltungsgericht.de (Viel mehr steht indes nicht in dem Zulassungsbeschluss)
Angefochten wird das Urteil des OVG NRW vom 14.03.2006 in dem Verfahren
Az.: Alles auswählen
Az. 10 A 630/04

(in NRWE). Es geht um die Anbringung von drei neonbeleuchteten Buchstabe in der Farbe "Telemagenta" und je vier sog. "Digits" in Weiß an einem Fernmeldeturm im Außenbereich in einer Höhe von ca. 80 m.
(Hier wird eine Schwäche von NRWE im Vergleich zu kommerziellen Anbietern deutlich: Die Rechtskraftvermerke werden nicht nachgehalten.)
Das Verfahren wird in losem Abstand weiter beobachtet. Falls Sie eher von dem Ausgang wissen, lassen Sie das Forum doch bitte teilhaben!
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Veelken
 

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Beitragvon info am 03.09.2007, 12:15

Aus für gewöhnlich gut informierten Kreisen hies es, eine Entscheidung sei "nicht vor Anfang November 2007" erwartet.
Das Verfahren bleibt auch unter meiner Beobachtung.
info
 

BauO NRW § 13 Abs. 3 verfassungsgemäß!

Beitragvon Veelken am 24.10.2007, 14:52

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision durch Entscheidung vom 11.10.2007 verworfen. D.h. § 13 Abs. 3 S. 1 BauO NRW ist verfassungsgemäß..
Az nunmehr:
Az.: Alles auswählen
4 C 8.06

Die Entscheidung ist noch nicht auf der Internetseite des BVerwG veröffentlicht, es gab auch keine Pressemitteilung.
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Beitragvon infobot am 14.01.2008, 16:07

Die Entscheidung des BVerwG ist mittlerweile online verfügbar:
www.bverwg.de.
infobot
 


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