Trotz dieser Entscheidung hatte die zuständige Bezirksregierung die Änderung des Flächennutzungsplanes nicht genehmigt.
Das Oberverwaltungsgericht NRW und nachfolgend auch das Bundesverwaltunggericht
Daten:
OVG NRW, Urteil vom 30.09.2009
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10 A 1676/08
BVerwG, Beschluss vom 14.04.2010
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4 B 78.09
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Factory-Outlet-Center in Ochtrup rechtskräftig
Die Bezirksregierung Münster hatte beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 30. September 2009 eingelegt. Mit diesem Urteil hatte das Oberverwaltungsgericht die Bezirksregierung verpflichtet, der Stadt Ochtrup die 78. Änderung ihres Flächennutzungsplans unter Auflagen zu genehmigen.