Rücksichtnahmegebot: Indiziert § 6 BauO die Einhaltung?

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Rücksichtnahmegebot: Indiziert § 6 BauO die Einhaltung?

Beitrag von info »

Zumindest das VG Köln wendet auch nach der Änderung des § 6 BauO vom 28.12.2006 weiterhin den Grundsatz an, wonach die Einhaltung der landesrechtlichen Abstandflächen die Wahrung des Rücksichtnahmegebotes im Regelfall indiziert.
So geschehen im Urteil vom 14.02.2007, Az. 8 K 888/06, Rn. 20 ff der Online-Fassung:
Schließlich erweist sich das Bauvorhaben der Beigeladenen gegenüber der Klägerin nicht als rücksichtslos. Welche Anforderungen das Gebot der Rücksichtnahme begründet, hängt wesentlich von den jeweiligen Umständen ab, von der jeweiligen Situation der benachbarten Grundstücke.
(...)
Eine solche unzumutbare Beeinträchtigung der Belange der Klägerin liegt hier nicht vor. Zunächst wurde bereits festgestellt, dass die landesrechtlichen Regelungen der Abstandflächen, die auch der Sicherung der ausreichenden Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie der Wahrung des Sozialfriedens dienen, hier eingehalten sind. Das Abstandflächenrecht stellt in Bezug auf diese Belange eine Konkretisierung des Gebots nachbarlicher Rücksichtnahme dar, so dass für die Annahme eines Verstoßes gegen das Rücksichtnahmegebot regelmäßig kein Raum ist, wenn die Abstandflächenvorschriften eingehalten sind,
vgl. BVerwG, Urteil vom 11.01.1999 - 4 B 128.98 -, NVwZ 1999, 879.
Besonderheiten für die Annahme, die Klägerin würde trotz der eingehaltenen Abstandflächen in den hierdurch geschützten Belange unzumutbar beeinträchtigt, sind nicht gegeben. (...)
Da NRWE keine Deep-Links zuläßt, am besten zu finden über das Aktenzeichen:

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8 K 888/06
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dirkbau
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Re: Rücksichtnahmegebot: § 6 BauO indiziert Einhaltung weiterhin

Beitrag von dirkbau »

Die Rechtsauffassung teilt das OVG nicht:

rechtsprechung-f9/bauo-6-ruecksichtslos ... -t451.html
... es bleibt spannend!
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