Guten Tag,
ich bin Städtebaureferendar und gerade dabei, mich auf das zweite Staatsexamen vorzubereiten. Dabei bin ich auf folgende Frage gestoßen:
Wenn ich die Umstrukturierung richtig verstanden habe, sind durch die neue "Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO)" zum 28. 12. 09 die GarVO, die HochhVO, die VkVO, die VstättVO und die BeVO und die "Betriebsräumen für elektrische Anlagen-VO" außer Kraft getreten.
Damit sind also FAST alle Sonderbauverordnungen in der neuen VO aufgegangen.
Meine Frage wäre, ob dies auch die KhBauvo betrifft, die durch das zweite Befristungsgestz auch zum Ende 2009 ausgelaufen ist? In der neuen Sonderbauverordnung finden sich allerdings keine Regelungen zum Krankenhausbau. Das heißt also es gibt im Moment keine Regelungen dazu und wir nähern uns dem Vorgehen a la VV BauO (einfach inoffiziell weiter anwenden)?
Einen schönen Gruß
L. Fiegen
KhBauVO (Bau und Betrieb von Pflege-/Betreuungseinrichtungen
KhBauVO (Bau und Betrieb von Pflege-/Betreuungseinrichtungen
Zuletzt geändert von Sebastian Veelken am 18.02.2010, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Betreff für diesen Teil des Forums geändert (war: Schicksal der KhBauVO)
Grund: Betreff für diesen Teil des Forums geändert (war: Schicksal der KhBauVO)
- Sebastian Veelken
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Re: Schicksal der KhBauVO
So wie ich die Materialien verstanden habe, hat man die KhBauVO bewußt auslaufen lassen (ergibt sich aus der Begründung zur SBauVO (S. 63 der PDF-Datei), Gleiches gilt für die Campingplatz- und Wochenendhausverordnung.
An die Stelle der KhBauVO soll "frühestens Mai 2010" die
"Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen"
in der Form eines Runderlasses treten.
Mehr dazu - einschließlich des Standes des Entwurfes - finden Sie beim Bauministerium NRW.
Dort gibt es den Entwurf des Runderlasses (derzeitiger Stand: 25.01.2010) zum Herunterladen.
Edit 02.01.2011:
Der Stand ist überholt, die Entwurfsfassung dort nicht mehr verfügbar. S. u.
An die Stelle der KhBauVO soll "frühestens Mai 2010" die
"Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen"
in der Form eines Runderlasses treten.
Mehr dazu - einschließlich des Standes des Entwurfes - finden Sie beim Bauministerium NRW.
Dort gibt es den Entwurf des Runderlasses (derzeitiger Stand: 25.01.2010) zum Herunterladen.
Edit 02.01.2011:
Der Stand ist überholt, die Entwurfsfassung dort nicht mehr verfügbar. S. u.
- Sebastian Veelken
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RL Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen
Der Stand scheint derzeit - September 2010 - unverändert, die "Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen" liegt weiterhin nur als Entwurf vor.
- Sebastian Veelken
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KhBauVO / Bau und Betrieb von Pflege-/Betreuungseinrichtu
Es wird sicher Frühjahr werden - eher später:
Es gibt einen Entwurf, Stand November 2010, die Änderungen im Einzelnen habe ich noch nicht nachgesehen.Die bauaufsichtliche Richtlinie soll nach Abschluss des eingeleiteten Notifizierungsverfahren (frühestens Frühjahr 2011) als Runderlass veröffentlicht werden.
- Sebastian Veelken
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Re: KhBauVO (Bau und Betrieb von Pflege-/Betreuungseinrichtu
Die Richtlinie ist zwischenzeitlich bekanntgemacht worden und damit gültig. Mehr dazu...