Vorgangs-ID: ID: 16-20797
BT-Drs. 16/13624 (Antrag)
Dieser Antrag hat den Tenor:
Er wurde am 02.07.2009 im Bundestag einstimmig beschlossen.Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
entsprechend der tatsächlichen und rechtlichen Situation die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Kindergärten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen in reinen Wohngebieten effizient zu verbessern. Soweit diese Einrichtungen überwiegend der Betreuung von Kindern dienen, die in den jeweiligen Gebieten wohnen, sollen diese Einrichtungen in der Baunutzungsverordnung auch in reinen Wohngebieten generell für zulässig erklärt werden.
Um die Rechtssicherheit für solche Einrichtungen zu erhöhen, müssen auch die derzeit geltenden Regelungen des Lärmschutzes weiterentwickelt werden. (...)
Daneben gibt es einen weiteren Vorgang unter dem Titel
Mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie - Den Bau von Kindertagesstätten in Deutschland erleichtern
In der derzeit letzten Drucksache (BT-Drs. 16/14093 ) schlägt der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung dem Deutschen Bundestag unter dem 15.09.2009 die Ablehnung eines m.E. gleichartigen Antrags (BT-Drs. 16/11665) vor.