Im GVBl. Nr. 6 vom 22. Februar 2007 S. 93 ff. wird eine Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung vorgenommen.
Die Tarifstelle 2.5.3.2 - Angrenzerbeteiligung bei Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen - wird die bisherige Gebühr auf insgesamt höchstens 1.500 Euro beschränkt.
Die Änderung tritt gem. Art. II "am Tage nach der Verkündung" in Kraft.
Das entsprechende Gesetz- und Verordnungsblatt ist auf den morgigen 22. Februar 2007 datiert. Tatsächlich ist das GVBl. aber zumindest in der elektronischen Form schon seit dem heutigen 21. Februar verfügbar. Da mag sich ein Jurist dann länger mit beschäftigen, ob die Änderung ab dem 22. oder aber ab dem 23. Februar 2007 gilt...
Zu den aktuellen Fassungen des GVBl
Edit 21.2.: Auf den freundlichen Hinweis - natürlich stammt das GVBl aus diesem Jahr (2007) und nicht aus 2006.
AVerwGebO NRW: Deckelung der Befreiungsgebühr auf 1500 EUR
- Sebastian Veelken
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AVerwGebO NRW: Deckelung der Befreiungsgebühr auf 1500 EUR
Zuletzt geändert von Sebastian Veelken am 21.02.2007, 14:18, insgesamt 1-mal geändert.
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