Auf der Kabinett-Pressekonferenz vom 17.08.2010 hat sich dazu der NRW-Innenminister Ralf Jäger bereits geäußert.
Zum Redemanuskript... Zu den Sofortmaßnahmen heißt es dort:
Der eigentliche Erlass dazu liegt mir bislang nicht vor, auf den Internetseiten des Innenministeriums habe ich ihn auch noch nicht gefunden.(...) Eine Kommune darf eine Genehmigung nur dann erteilen, wenn alle betroffenen Sicherheitsbehörden mit dem Sicherheitskonzept einverstanden sind. Ab sofort gilt: Bei fehlendem Einvernehmen ist die Bezirksregierung und notfalls das Innenministerium zu informieren. (...)
Unabhängig davon bleiben die Kommunen weiterhin für die Genehmigung der Veranstaltungen zuständig. Bis auf weiteres müssen sie diese Planungen mit dem Kreis abstimmen. Die kreisfreien Städte haben sich an die Bezirksregierungen zu wenden. (...)
Zu den künftigen Maßnahmen heißt es in der Presseerklärung weiter:
Der zitierte 40seitige Zwischenbericht des Oberbürgermeisters der Stadt Duisburg vom 03.08.2010 ist beim Landtag als LT-Vorlage 15/34 abrufbar.Bereits jetzt halte ich folgende Vorgaben für notwendig:
- [Es] muss mit standardisierten Durchführungskontrollen der Stadt sichergestellt werden, dass erforderliche Sicherheitsmaßnahmen tatsächlich vom Veranstalter eingehalten werden. (...)
Für die Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden gibt es im geschlossenen Bereich des AK bab einen Beitrag von Herrn Röhnert, den ich Ihnen gern zur Lektüre und weiteren Diskussion empfehlen möchte.