Bislang nur als Ankündigung im Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen ist der Ansatz zu finden, künftig auch Nachrüstpflichten für Bestandsgebäude einzuführen.
Als Muster wird das Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes Baden-Württemberg zitiert.
Nach dem dortigen § 4 greift eine Pflicht zu mindestens 10% Nutzung erneuerbarer Energien, wenn ein Austausch der Heizanlage erfolgt.
Bleibt abzuwarten, wie sich das in NRW entwickeln wird...
EWärmeG: Nachrüstpflichten für den Bestand?
- Sebastian Veelken
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