Novellierung des Baugesetzbuchs

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b052c

Novellierung des Baugesetzbuchs

Beitrag von b052c »

Ãœberlegungen zur Novellierung des Baugesetzbuchs

Die Bundesregierung beabsichtigt, in der 17. Legislaturperiode das Städtebaurecht weiterzuentwickeln.
Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom Herbst 2009 heißt es hierzu: "Es gilt, den
Klimaschutz zu verankern, den Vorrang der Innenentwicklung zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu entbürokratisieren. Dazu werden wir das Baugesetzbuch (BauGB) anpassen und weiterentwickeln. Ferner werden wir die Baunutzungsverordnung (BauNVO) umfassend prüfen. Wir werden mit den Ländern einen Dialog darüber führen, wie Genehmigungsfiktionen generell ausgeweitet werden können. Ziel ist auch, die Allgemeinverbindlichkeit von wesentlichen Punkten der Musterbauordnung zu erreichen."

Die damit thematisch umrissene Novellierung des Städtebaurechts ist der Ausgangspunkt für die sog. "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht". Dabei geht es um die Durchführung, inhaltliche Strukturierung und Ergebnisaufbereitung einer Gesprächsreihe mit vier Workshopterminen zur Novellierung des BauGB. Das Difu führt diese Gesprächsreihe im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung durch.

Wie bei früheren Gesetzgebungsvorhaben sollen auf diesem Weg frühzeitig die Erfahrungen ausgewiesener Experten aus Wissenschaft und Praxis genutzt werden, um Regelungserfordernisse zu erkennen und die Relevanz und Auswirkungen der in Betracht gezogenen Regelungen besser erfassen zu können. In der Vergangenheit wurden zu diesem Zweck häufig Expertenkommissionen eingesetzt, deren Ergebnisse dann eine wichtige Grundlage für die Erarbeitung der Gesetzentwürfe darstellten. Eine entsprechende Funktion sollen auch die "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht" haben, mit der verschiedene für die beabsichtigte Novelle relevante Rechtsfragen zur Diskussion gestellt und die sich hieraus ergebenden Empfehlungen und sonstigen Ergebnisse in einem Dokumentationsband zusammengefasst werden sollen. Im Einzelnen sollen im Rahmen der Gesprächsreihe Workshops zu folgenden Schwerpunkten – beginnend im Juni 2010 – stattfinden:

• Klimaschutz und Förderung erneuerbarer Energien im Städtebaurecht
• Änderungsbedarf bei der Baunutzungsverordnung
• Weitere gesetzgeberische Maßnahmen zur Erleichterung der Innenentwicklung
• Gesamtkonzept der Änderung von BauGB und BauNVO

Die Gesprächsreihe – an der auch die kommunalen Spitzenverbände beteiligt sind – soll voraussichtlich im Herbst 2010 abgeschlossen werden. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden dann im Jahr 2011 in einen Referentenentwurf einfließen und mit den Betroffenen beraten. Das förmliche Gesetzgebungsverfahren soll im Jahr 2012 beginnen und – wie auch bei den bisherigen BauGB-Novellen begleitet von einem Planspiel – zum Ende des Jahres 2012 abgeschlossen werden.
F.Buesching.MI-LK
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Re: Novellierung des Baugesetzbuchs

Beitrag von F.Buesching.MI-LK »

Auszug aus dem Landwirtschaftlichen Wochenblatt Westfalen-Lippe, Ausgabe 21/2010 vom 28.05.2010, Seite 14:
Bau von Stallanlagen im Außenbereich
Die Bundesregierung schließt eine Anpassung des Baugesetzbuchs zur
besseren Steuerung der Errichtung gewerblicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich nicht aus.
Das geht aus den Ausführungen des Parlamentarischen Staatssekretärs vom Bundesverkehrsministerium, Enak Ferlemann, in Berlin hervor.(...)


Bearbeitung Veelken am 13.06.2010:
Ich habe das etwas umfangreiche Zitat gekürzt, um urheberrechtliche Schwierigkeiten zu vermeisen.
Ein ähnlicher Artikel ist im Internet frei zugänglich bei topagrar.com
Beste Grüße von der Weser 8)
Friedrich Büsching
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Re: Novellierung des Baugesetzbuchs

Beitrag von Röhnert »

Die Ergebnisse der Berliner Gespräche sind veröffentlicht:

http://www.difu.de/publikationen/2010/b ... recht.html
Dr. Ronald Kunze

Re: Novellierung des Baugesetzbuchs

Beitrag von Dr. Ronald Kunze »

Der offizielle Entwurf des "Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung in den Gemeinden" vom 16. Mai 2011 liegt inzwischen auf dem Tisch und soll im Juni im Kabinett beraten werden. Es dürfte wohl eher werden mit der Novelle zum BauGB?
Röhnert
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Re: Novellierung des Baugesetzbuchs

Beitrag von Röhnert »

Im Rahmen des Energiekonzepts der Bundesregierung soll dieser Teilaspekt bereits vorgezogen gesetzlich geregelt werden.
Für die übrigen Bestandteile hat sich das Zeitkonzept nicht verschoben.

Ergänzung 20.05.2011. Der Entwurf ist veröffentlicht:
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/content ... cklung.pdf

Angesichts der begrenzten Relevanz der restlichen Regelungsvorschläge stellt sich allerdings die Frage, ob dafür eine Änderung nicht auch verzichtbar wäre...
Zuletzt geändert von Röhnert am 20.05.2011, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Novellierung des Baugesetzbuchs

Beitrag von F.Buesching.MI-LK »

Bearbeitung Veelken am 13.06.2010:
Ich habe das etwas umfangreiche Zitat gekürzt, um urheberrechtliche Schwierigkeiten zu vermeisen.
Ein ähnlicher Artikel ist im Internet frei zugänglich bei topagrar.com
... und zum landwirtschaftlichen Bauen im Außenbereich (Privilegierung) gibt's von mir diesmal auch nur einen Link (und kein langes Zitat): :wink:
http://www.raiffeisen.com/news/artikel/30218619
Beste Grüße von der Weser 8)
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Sebastian Veelken
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Re: Novellierung des Baugesetzbuchs

Beitrag von Sebastian Veelken »

Zumindest Teile der Novelle - nämlich der Klimaschutz-Bereich für BauGB und PlanzVO- wurde zwischenzeitlich in dem Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden umgesetzt und ist zum 30. Juli 2011 in Kraft getreten.
Mehr dazu bei den Vorschriftenänderungen...
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