Die Rohbauwerte und Stundensätze, die für die Gebührenberechnung in bauaufsichtlichen Verfahren anzusetzen sind, bleiben gegenüber den aktuellen Sätzen unverändert.
So bekannt gemacht im Ministerialblatt Nr. 27 vom 06.11.2013, S. 487 für die Zeit ab dem 01.01.2014.
AVerwGebO: Rohbauwerte und Stundensatz 2014 unverändert
- Sebastian Veelken
- Beiträge: 926
- Registriert: 11.09.2006, 21:46
- Wohnort: Düsseldorf