Verzögerungen im Genehmigungsverfahren - nicht nur Behörde

Hier finden Sie in loser Folge kleinere Artikel zum öffentlichen Baurecht in Nordrhein-Westfalen.
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Sebastian Veelken
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Verzögerungen im Genehmigungsverfahren - nicht nur Behörde

Beitrag von Sebastian Veelken »

Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren - nicht immer liegt es an der Behörde.
BildBauaufsichtsbehörden kämpfen seit langem gegen das Image, langsam und umständlich zu arbeiten. Nicht umsonst spielt die RTL-Comedy »Das Amt« ganz offensichtlich in einem Bauamt ... Der Verfasser möchte hier (nicht ganz uneigennützig) eine Lanze brechen für diese Behörden - und mit dem einen oder anderen Irrtum aufräumen.

Das Grundproblem: Widerstreitende Planungskonzepte
Die Grundprobleme im Verhältnis zwischen Bauherrn/Architekten einerseits und Bauaufsichtsbehörde andererseits liegen schon im Konzept des Baugenehmigungsverfahrens. Der Gesetzgeber geht nämlich davon aus, dass der Entwurfsverfasser - wie er den Architekten im Genehmigungsverfahren nennt - zunächst sämtliche relevanten Umstände ermittelt, darauf einen vollständigen Bauantrag ausarbeitet und diese komplette Bearbeitung dann der Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung oder Ablehnung vorlegt.

Wäre dies so, dann könnten die Bauaufsichtsbehörden wahrscheinlich wirklich sehr schnell arbeiten. Ist es aber in den allermeisten Fällen nicht.

Rechtslage
Zumindest für das vereinfachte Genehmigungsverfahren, dem die meisten kleineren und normalen Bauvorhaben unterfallen, hat der Gesetzgeber in § 68 Abs. 8 BauO NRW eine Bearbeitungsfrist von sechs Wochen vorgeschrieben, die aus wichtigen Gründen um bis zu sechs weitere Wochen verlängert werden kann. Schon die im Gesetz genannten wichtigen Gründe (Ausnahme, Befreiung oder Abweichung erforderlich), sind relativ häufig gegeben.

Darüber hinaus gibt es im Baugenehmigungsverfahren in NRW weiterhin keine Genehmigungsfiktion nach Fristablauf. Es ist also niemals so, dass Sie nach Fristablauf sagen könnten, Ihr Vorhaben sei jetzt genehmigt.

Architektentricks
So mancher Architekt gerät selbst in Zeitnot, wenn mehrere Aufträge gleichzeitig zu bearbeiten sind. Der Verfasser hat schon Beschwerden über monatelange Verzögerungen für Bauanträge gesehen, die noch gar nicht gestellt waren: Der Architekt hatte in seiner Not dem Bauherrn mitgeteilt, der Antrag sei »längst eingereicht« und »liege beim Bauamt«, doch tatsächlich war nichts dergleichen passiert. Deutlich beliebter ist die abgemilderte Variante: Der Architekt reicht einen Antrag ein, der nur aus dem vorgeschriebenen Formular besteht und erklärt gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, der Antrag werde demnächst vervollständigt, man möge bitte das Verfahren so lange ruhen lassen. Seinem Auftraggeber berichtet er nur den ersten Halbsatz: Ich habe den Antrag eingereicht …

Davor schützt man sich, indem man die Korrespondenz des Architekten mit der Behörde mitverfolgt und ggf. auch einmal selbst im Amt nachfragt, wie es um die Bearbeitung steht. Man sollte sich jedenfalls als Bauherr nicht gänzlich aus dem Verfahren zurückziehen.
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