BauNVO: BVerwG zu Hausgruppe (wie Doppelhaus)

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Sebastian Veelken
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BauNVO: BVerwG zu Hausgruppe (wie Doppelhaus)

Beitrag von Sebastian Veelken »

BVerwG
Beschluss vom 14.09.2015
Az. 4 B 16.15
1. Ob zwei grenzständig errichtete Baukörper ein Doppelhaus bilden, lässt sich weder abstrakt-generell noch mathematisch-prozentual bestimmen. Es bedarf einer Würdigung des Einzelfalls unter Betrachtung quantitativer und qualitativer Gesichtspunkte. Für den Begriff der Hausgruppe gelten diese Grundsätze entsprechend.
2. Für die Begriffe der Hausgruppe und des Doppelhauses kommt es allein auf die wechselseitige Verträglichkeit der grenzständigen Gebäude an. Bestehende oder fehlende Bebauungsmöglichkeiten sind danach unbeachtlich, ebenso die Größe der jeweiligen Grundstücke.
BVerwG, Beschluss vom 14.09.2015 - 4 B 16.15 (Volltext beim Bundesverwaltungsgericht)
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