Die Landesregierung plant (kleinere) Anpassungen im Verwaltungsvollstreckungsgesetz sowie im Landeszustellungsgesetz. Das Verfahren wird auf der "Schwesterseite" ordnungsamt-nrw.de näher beobachtet, eine Landtagsvorlage liegt vor. Eine Meldung wird aber selbstverständlich zu gegebenr Zeit auch auf nrw-baurecht.de erfolgen.
Für Ordnungsbehörden interessant werden könnte evtl. eine Anpassung bei der Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung.
VwVG, LZG: Änderungen angekündigt.
- Sebastian Veelken
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