Im Gesetz- und Verordnungsblatt, Ausgabe 2016 Nr. 22 vom 15.7.2016 Seite 539 bis 624 ist die 31. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung bekannt gemacht worden.
Unter anderem sind die Gebühren für Werbeanlagen, Nutzungsänderungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen erhöht worden.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_det ... &vd_back=N
Gruß, Gorden Bringemeier
AVerwGebO: Werbeanlagen, Nutzungsänderung, Abgeschlossenheitsbescheinigung
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