Älteste Bauvorschriften

Hier finden Sie in loser Folge kleinere Artikel zum öffentlichen Baurecht in Nordrhein-Westfalen.
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Sebastian Veelken
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Älteste Bauvorschriften

Beitrag von Sebastian Veelken »

Vorschriften rund um das Bauen sind keine Erfindung der Neuzeit.
Eine der ältesten überlieferten Bauvorschriften findet sich bereits in der Bibel, im 5. Buch Mose (Deutoronomium): In Kapitel 22, Vers 8 heißt es:
5. Mo 22,8 hat geschrieben:Wenn du ein neues Haus baust, so mache ein Geländer ringsum auf deinem Dache, damit du nicht Blutschuld auf dein Haus lädst, wenn jemand herabfällt.
Dazu muß man wissen, dass im Mittelmeerraum zumeist mit mehr oder minder Flachdächern gebaut wurde und wird, die dann auch als Dachterrassen genutzt wurden.

Eine vergleichbare Vorschrift zu den sog. Umwehrungen enthält die BauO NRW 2019 heute noch in § 38 (war: § 41 BauO NRW 2000)
Zuletzt geändert von Sebastian Veelken am 01.11.2007, 22:36, insgesamt 7-mal geändert.
Grund: Beitrag an BauO 2019 angepasst.
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Sebastian Veelken
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Alte Bauvorschriften: Sachsenspiegel

Beitrag von Sebastian Veelken »

Auch der Sachsenspiegel beinhaltet die eine oder andere Bauvorschrift:
Zur Baufreiheit:
Kapitel LXVI hat geschrieben:Man darf auch ohne seine Erlaubnis mit Holz oder mit Stein drei Stockwerke hoch übereinanderbauen, eines unter der Erde und die anderen beiden darüber, sofern man im unteren Geschoß eine Tür kniehoch über der Erde hat. Man darf auch einen Hof mit Zäunen oder Holzlatten oder Mauern so hoch befestigen, wie ein Mann reichen kann, der auf einem Pferd sitzt; Zinnen und Brustwehr sollen nicht daran sein.
Da ist das heutige Baurecht doch deutlich strenger...

Zum (zivilen) Nachbarrecht gibt es auch noch etwas im Zweiten Buch des Landrechts, Artikel 49:
Kapitel XLIX. hat geschrieben: Is enmus nimant sine obese hengen in eins andern mannes hof.
Niemand darf seine Dachtraufe in eines anderen Mannes Hof hängen. (...)
Zum Nachlesen, schön aufbereitet: http://www.sachsenspiegel-online.de Dort Bild # 105 Folio 38r
Auszug aus dem Sachsenspiegel (Sachsenspiegel-online.de)
Auszug aus dem Sachsenspiegel (Sachsenspiegel-online.de)
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