Zur Pressemitteilung
Aus der Mitteilung:
Ein Gesetzentwurf ist bislang noch nicht öffentlich verfügbar, den kommunalen Spitzenverbänden liegt ein Entwurf vor.Landesregierung will Umweltverwaltung weitgehend kommunalisieren / Minister Dr. Ingo Wolf und Minister Eckhard Uhlenberg: Mehr Bürgernähe, weniger Kosten
Das Innenministerium und das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilen mit:
Die Landesregierung will die Umweltverwaltung weitgehend kommunalisieren. Darauf verständigte sich jetzt das NRW-Kabinett. „Wir wollen auch in der Umweltverwaltung mehr Bürgernähe“, sagte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute (20. Juni 2007) in Düsseldorf. Künftig soll nur noch eine Behörde für die Genehmigung und Überwachung zuständig sein, und zwar auch dann, wenn es sich um mehrere Anlagen handelt, die in einem räumlichen und betriebstechnischen Zusammenhang stehen. „Die Neuordnung der Zuständigkeiten in der Umweltverwaltung entlastet außerdem den Landeshaushalt“, ergänzte der Minister. Während das Fachpersonal auf die neuen Aufgabenträger übergeht, könne das Personal für Querschnittaufgaben bei den Bezirksregierungen eingespart werden.
Umweltminister Eckhard Uhlenberg betonte: „Beim so genannten Zaun-Prinzip liegen die Genehmigung und die Kontrolle der Anlagen in einer Hand. Das ist serviceorientiert und bürgerfreundlich. Zugleich sichern wir unsere hohen Standards im Umweltschutz.“
Insbesondere beim Immissionsschutz, der bislang von staatlichen Behörden wahrgenommen wurde, sollen wesentliche Zuständigkeiten auf die unteren Immissionsschutzbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten übergehen. Die kommunalen Behörden genehmigen und überwachen danach die große Mehrzahl der Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, etwa 9.650 der insgesamt rund 13.250 Anlagen. Für besonders gefährliche Anlagen im Sinne der Störfallverordnung, für Anlagen mit besonders komplexer Technologie und für regional bedeutsame Anlagen bleibt es bei der Zuständigkeit der Bezirksregierungen. Die Überwachung nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen geht komplett auf die Kreise und kreisfreien Städte über.
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„Den Kreisen und kreisfreien Städten wird das erforderliche Personal und damit auch der notwendige Sachverstand rechtzeitig zum Übergang der Aufgabe zur Verfügung stehen“, versprach Wolf. Das mit den Aufgaben der Umweltverwaltung bislang befasste Personal - knapp 300 Stellen - soll zum 1. Januar 2008 auf die neuen Aufgabenträger übergeleitet werden. Vorgesehen ist, dass Beamte den Dienstherrn wechseln, während Tarifbeschäftigte weiterhin Arbeitnehmer des Landes bleiben und den Kreisen und kreisfreien Städten für die Erledigung der Aufgabe zur Verfügung gestellt werden. Das Land gewährt den Kreisen und kreisfreien Städten einen finanziellen Ausgleich für die entstehenden Personal- und Sachkosten.
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