Die Landesregierung NRW plant die Einführung neuer Mindestabstände zwischen Wohngebäuden und privilegierten Windenergieanlagen durch eine entsprechende Änderung des Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch.
Die Verbändebeteiligung wurde eingeleitet.
Hier geht es zunächst zu der entsprechenden Landtagsvorlage 17/4434.
BauGB-AG NRW: Neue Mindestabstände für Windenergieanlagen
- Sebastian Veelken
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