Das Baugesetzbuch bzw. sein Vorgänger, das Bundesbaugesetz, waren nicht die ersten Gesetze, die sich mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben beschäftigt haben. Im Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen gab es viel mehr auch vorher schon planungsrechtliche Vorgaben. Sie ergeben sich insbesondere aus dem preußischen Fluchtliniengesetz von 1875, aus den Baupolizeiverordnungen sowie - nach dem Krieg - aus dem Aufbaugesetz.
Weil die Vorschriften den Inhalt und die Schranken des Eigentums bestimmen, gelten viele ältere Pläne bis heute fort. So schlecht scheinen die Inhalte also nicht gewesen zu sein, wenn die heutigen Planungsämter der Städte keine Änderungen für erforderlich gehalten haben.
Diese Seite befaßt sich mit einigen der Vorläufernormen. Diese Gesetze sind zwar zumeist inzwischen selbst außer Kraft getreten, für das Verständnis (die Auslegung) älterer Pläne werden sie aber von Gerichten und Behörden immer noch herangezogen.
Erstes Problem für denjenigen, der sich mit solchen Fragen beschäftigen muß, ist deshalb zumeist die Beschaffung der richtigen Vorschriften.
Hier stehen einige von ihnen in chronologisch absteigender Folge.
- Bundesbaugesetz
- Vorschriftentexte Einführungserlass zum Bundesbaugesetz (Landtag NRW)
- Baunutzungsverordnung 1962, 1968, 1977
Synopse alter Fassungen der Baunutzungsverordnung
- Aufbaugesetz
Aufbaugesetz von Nordrhein-Westfalen vom 29.04.1950
(Gesetz über Maßnahmen zum Aufbau in den Gemeinden in der Fassung vom 29.04.1952<br>GVBl. NW 1952, S. 55 ff.- Text des Aufbaugesetzes (Landtag NRW)
- Richtlinien zum Aufbaugesetz
RdErl. d. Ministers für Wiederaufbau vom 25.09.1952 - II B - 1.110 - Nr. 4204
MBl. NRW Ausg. A Nr. 74 vom 09.10.1952 S. 1308 ff.
Richtlinien zum Aufbaugesetz (Landtag NRW),
regelt u.a. die Signatur der Baugebiete (IV. 5.01) und die Planzeichen im Durchführungsplan (IV.5.11)
- Baupolizeiverordnungen
Die Baupolizeiverordnungen wurden auf Ebene der heutigen Bezirksregierungen erlassen und dann teilweise auf lokaler Ebene weiter konkretisiert durch Sonderbaupolizeiverordnungen.
Neben den heute noch existierenden 5 Bezirken (Arnsberg, Detmold (früher: Minden), Düsseldorf, Köln und Münster) hatte außerdem der Ruhrkohlenbezirk eine eigene Baupolizeiverordnung.- Regierungsbezirk Arnsberg
Baupolizeiverordnung für die Städte und stadtähnlichen Orte des Regierungsbezirks Arnsberg vom 29. April 1938
Baupolizeiverordnung für das platte Land des Regierungsbezirks Arnsberg vom 29. April 1938 - Regierungsbezirk Detmold
Baupolizeiverordnung für den Regierungsbezirk Minden vom 28.07.1938 (jetzt: Regierungsbezirk Detmold)
Bauaufsichtsverordnung für den Regierungsbezirk Detmold, Amtsblatt vom 30.12.1957 (auf E-Mail-Anfrage!)
Bauaufsichtsverordnung für den Regierungsbezirk Detmold, Amtsblatt vom 11.12.1959 (auf E-Mail-Anfrage!) - Regierungsbezirk Düsseldorf
Baupolizeiverordnung für den Regierungsbezirk Düsseldorf vom 01.04.1939
Mehr zu den Sonderbaupolizeiverordnungen für den Regierungsbezirk Düsseldorf im Unterforum Bauaufsichtsbehörden (incl. Links zu den Volltexten) - Regierungsbezirk Köln
Baupolizeiverordnung für den Regierungsbezirk Köln vom 22.05.1930
Baupolizeiverordnung für den Stadtkreis Köln vom 26.01.1929
Hier fehlt die
Baupolizeiverordnung für den Stadtkreis Bonn vom 1. Januar 1929 - Ruhrgebiet
Baupolizeiverordnung für den Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk vom 4. April 1930
- Regierungsbezirk Arnsberg
- Preußisches Fluchtliniengesetz
Planungsrechtlich heute noch relevante Auszüge aus dem Text des Preußischen Fluchtliniengesetzes mit Link zum vollständigen Text