Das Land hat seinen Runderlass (gerichtet an die Dienststellen des Landes) als knappe Notiz im MBl Nr. 19 vom 17.07.2008, S. 355 ff. bekanntgemacht.Die TGA-Empfehlungen NRW dienen dazu, die Anlagen der Technischen Gebäudeausrüstung in den von Dienststellen und Einrichtungen, Hochschulen, Universitätsklinika, Landesbetrieben und Sondervermögen des Landes genutzten, landeseigenen oder angemieteten Gebäuden funktionsgerecht, sicher, wirtschaftlich, energiesparend und umweltschonend zu planen, zu bauen und zu betreiben. Sie konkretisieren damit die baupolitischen Ziele des Landes.
Inhaltlich verweist es auf die jeweils aktuellen Bekanntmachungen auf der Internetseite des Ministeriums für Bauen und Verkehr NRW.
Direkt zur Übersicht "TGA-Empfehlungen NRW" auf den Seiten des MBV incl. Downloadmöglichkeit.
Weil es sich nicht um eine "richtige" Vorschrift für die Bauaufsichtsbehörden handelt, ist eine Information per Newsletter unterblieben.