Aktuelle Urteile und Beschlüsse nordrhein-westfälischer bzw. deutscher Gerichte zum öffentlichen Baurecht. Schreiben können hier alle Mitglieder der Benutzergruppe AK bab.
mit der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines fahrbaren Verkaufswagens für Bratwürste im Eingangsbereich eines Heimwerkermarktes befasst.
Ein fahrbarer Verkaufswagen im Eingangsbereich eines Heimwerkermarktes ist eine Nebenanlage i. S. v. § 14 BauNVO.
Eine "Verkaufsfläche" von ca. 6 qm im Verhältnis zu einem über 14.000 qm großen Baumarkt löst keinen nennenswerten Stellplatzbedarf i. S. v. § 51 Abs. 1 BauO aus.
Das OVG erinnert u.a. daran, dass ein solcher "Verkaufswagen" als Schank- und Speisewirtschaft und nicht als Einzelhandel anzusehen ist. Dementsprechend hat es Einwendungen, die sich auf die Sortimentsfestsetzung des fraglichen Sondergebietes bezogen, verworfen.