Die Verordnung zur Übertragung von Befugnissen auf das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt-Übertragungsverodnung - DIBt-ÜtVO wurde insgesamt - und rückwirkend zum 03.12.2004 (!) - neu bekanntgemacht.
Mit dieser Verordnung wurden und werden dem Deutschen Institut für Bautechnik bestimmte Befugnisse im Zusammenhang mit der Anerkennung und Überwachung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen übertragen. Relevante Änderungen gegenüber der bisherigen Rechtslage konnte ich dort nicht erkennen.
Die entsprechende LT-Vorlage 14/2927 auf den Webseiten des Landtags enthält keine Begründung.
Auf die Änderung wird mit dem nächsten Vorschriften-Update hingewiesen werden.
DIBT-ÃœtVO
- Sebastian Veelken
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