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Akteneinsicht durch Rechtsanwälte

Verfasst: 17.06.2007, 00:40
von Sebastian Veelken
Zum regelmäßigen Anspruch von Rechtsanwälten auf Übersendung von Akten in ihre Kanzleiräume gibt es einen älteren Erlass, von dem man mal gehört haben kann:
Übersendung von Akten in die Kanzleiräume von bevollmächtigten Rechtsanwälten
RdErl. d. Innenministers v. 21.12.1988 -l B 2/17 -21.14
SMBL Gliederungsnummer 2010
MBl.NRW.1989 S. 41.
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/do ... MBL894.pdf

Er befaßt sich indes nicht mit der Frage des "Wie" der Übersendung und v.a. der Rücksendung. Die Überraschungen ("finde ich nicht mehr", zerfleddert, fehlen Seiten, geht beim Transport verloren) sind in der täglichen Praxis zwar selten, aber dann üblicherweise sehr einprägsam.
Schützen kann man sich davor, indem man entweder einen Transport durch Boten verlangt und/oder hoch versichert.