Änderung Verwaltungsgeb.-ordung: Bauaufsicht zahlt Gebühr für Prüfung Landschaftsschutz
Verfasst: 22.02.2016, 09:38
Hallo,
die Allg. Verw.-geb.-Ordnung NRW wurde geändert. Die Landschaftsbehörden berechnen bei der Prüfung der Eingriffsregelungen, in erster Linie im Außenbereich, bei der Bauaufsichtsbehörde eine Verwaltungsgebühr (Tarifstelle 15b.6.4.). Diese sollen dann zusätzlich zu den Baugenehmigung-sgebühren als Auslage beim Bauherrn erhoben werden.
Dies stellt eine Durchbrechung des Grundsatzes der gegenseitigen Amtshilfe dar. Es ist zu beachten, dass die Bauämter, z. B. für die Prüfung der Anträge nach dem BImschG (Konzentrationsgenehmigung) keinerlei Gebühren erhalten. Im Bundesland Schleswig-Holstein erhalten Sie 50 % der Gebühr für die Genehmigung nach dem BImschG.
Ich habe das Bauministerium, Frau MR´in Beule mit Schreiben vom 15.02.2016 entsprechend informiert.
die Allg. Verw.-geb.-Ordnung NRW wurde geändert. Die Landschaftsbehörden berechnen bei der Prüfung der Eingriffsregelungen, in erster Linie im Außenbereich, bei der Bauaufsichtsbehörde eine Verwaltungsgebühr (Tarifstelle 15b.6.4.). Diese sollen dann zusätzlich zu den Baugenehmigung-sgebühren als Auslage beim Bauherrn erhoben werden.
Dies stellt eine Durchbrechung des Grundsatzes der gegenseitigen Amtshilfe dar. Es ist zu beachten, dass die Bauämter, z. B. für die Prüfung der Anträge nach dem BImschG (Konzentrationsgenehmigung) keinerlei Gebühren erhalten. Im Bundesland Schleswig-Holstein erhalten Sie 50 % der Gebühr für die Genehmigung nach dem BImschG.
Ich habe das Bauministerium, Frau MR´in Beule mit Schreiben vom 15.02.2016 entsprechend informiert.